0% MwSt.-Regelung

Seit dem 01.01.2023 trat eine Änderung der Umsatzsteuer nach UstG §12 Abs. 3 in Kraft

Mit diesem neuen Gesetz soll eine finanzielle und bürokratische Entlastung für den Endverbraucher geschaffen werden. Damit die Anwendung des 0% Steuersatzes greift, hat der Gesetzgeber Vorgaben und Anforderungen definiert.



Welche Anforderungen sind das?



Gemäß §12 Abs. 3 UstG

-Wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
-Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten.
-Die Lieferung und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2023 erfolgen.
-Man muss selbst Betreiber der Solaranlage sein und darf die Anlage oder Komponenten nicht für jemanden Dritten erwerben.
-Man darf keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben.
-Man muss wohnhaft in Deutschland sein und es muss das deutsche UstG Anwendung finden.


Sind die Voraussetzungen erfüllt?


1.) Dann senden Sie bitte eine E-Mail an info@realprofiel mit dem Betreff “0% MwSt-Regelung” inkl. Stückliste der benötigen Materialien. Falls Sie bereits eine Marktstammdatenregisternummer besitzen, mailen Sie uns diese gleich mit.

2.) Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot mit dem 0% MwSt-Satz.

3.) Wenn Ihnen das Angebot zusagt, erhalten Sie von uns ein Formular indem Sie bestätigen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Download Formular: hier klicken


Auf welche Produkte findet die 0% MwSt-Regelung Anwendung?

Laut § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Begünstigt sind auch sogenannte Balkonkraftwerke (ortsgebunden), die auf dem Balkon aufgestellt und mit einer Steckdose verbunden werden.

Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht vom Gesetzgeber begünstigt.


Weitere Informationen

Auch nach dem Beschluss des Gesetzes ist die genaue Umsetzung noch nicht klar definiert. Aufgrund dessen verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Informationen des Bundesfinanzministeriums und der Bundesnetzagentur.

Link zum FAQ für das Jahressteuergesetz 2022:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

Link zu den Informationen der Bundesnetzagentur:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/

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